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notariell beglaubigte Abschrift

См. также в других словарях:

  • notariell — no|ta|ri|ẹll 〈Adj.〉 vom, durch den Notar (ausgeführt); Sy notarisch ● notariell beglaubigte Abschrift [<Notar mit frz. Endung] * * * no|ta|ri|ẹll <Adj.> (Rechtsspr.): durch einen Notar [beurkundet, ausgefertigt o. Ä.]: etw. n.… …   Universal-Lexikon

  • notariell — no|ta|ri|ẹll 〈Adj.; Rechtsw.〉 vom, durch einen Notar; eine notariell beglaubigte Abschrift, Kopie …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • beglaubigen — beurkunden; für echt befinden; bestätigen; verbürgen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren; erweisen; begründen; erhärten; …   Universal-Lexikon

  • Bensberger Erzrevier — Lore am Verkehrskreisel in Overath Steinenbrück mit der Aufschrift „Grube Lüderich von 1852–1978“ Der Begriff Bensberger Erzrevier stammt aus der wissenschaftlichen Diskussion in der Geologie. Bekannt ist die Untersuchung und Bewertung von Zink… …   Deutsch Wikipedia

  • Grube Consolidation Alfred — Consolidation Alfred Die Situationskarte von der Umgebung des Rittersitzes Saal von 1801 zeigt links neben dem Buchstaben C die Eintragung „Alte Traß Grube“ …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… …   Deutsch Wikipedia

  • Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… …   Deutsch Wikipedia

  • Urkunde — Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Beleg; Unterlage; Dokument; Attest; Zeugnis; Beglaubigung; Bescheinigung; Dossier; Akte * * * Ur|kun|de [ u:ɐ̯kʊndə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Urschrift — Unter einer Urschrift ist das Original einer Urkunde zu verstehen. Der Besitz dieses Originals ist von nicht unerheblicher beweisrechtlicher Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Urschriften in der Verwaltungspraxis 2 Urschrift im Zivilprozess und im… …   Deutsch Wikipedia

  • Urschriftlich — Unter einer Urschrift ist das Original einer Urkunde zu verstehen. Der Besitz dieses Originals ist von nicht unerheblicher beweisrechtlicher Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Urschriften in der Verwaltungspraxis 2 Urschrift im Zivilprozess und im… …   Deutsch Wikipedia

  • Beurkundet — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist die mit einem Gegenstand fest verbundene Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster… …   Deutsch Wikipedia

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